Taxi MAYR-TAXI 
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Krankenfahrten (sitzend) mit und ohne Transportschein

Wenn Sie zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Rehabilitation müssen, zur Bestrahlung oder Chemotherapie, dann spricht man von 'Krankenfahrten'. Die Fahrtkosten werden oft genug von den Krankenkassen übernommen.

Wir fahren Sie gerne hin und später wieder zurück. Sofern Sie einen 'Transportschein' haben, können wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Sprechen Sie uns bitte einfach darauf an.


,Verordnung einer Krankenbeförderung' oder kurz 'Transportschein'

'Transportschein':

Wird vom Arzt, Krankenhaus oder der Rehaeinrichtung ausgestellt.

Damit werden die Fahrtkosten des Taxis von der Krankenkasse übernommen. Lediglich der Eigenanteil ist zu bezahlen.


Bei einigen Fahrten muß jedoch vorher die Krankenkasse gefragt werden, ob sie wirklich die Fahrtkosten übernimmt.

Falls die Krankenkasse die Kosten übernimmt, stellt sie dafür eine Genehmigung aus. Diese Genehmigung muß mit dem Transportschein zusammen dem Taxifahrer gegeben werden.



Eigenanteil:

Vom Fahrpreis bezahlt
der Fahrgast 10 Prozent.

Mindestens 5 Euro,
maximal 10 Euro.


Zuzahlungsbefreiungsausweis:

Haben Sie diesen 'Ausweis', brauchen Sie für die Fahrt gar nichts bezahlen.
Meist ist dieser 'Ausweis' in Papierform genauso groß wie die Krankenversicherungskarte.


Bitte zeigen Sie bei jeder Fahrt dem Taxifahrer diesen Ausweis. Nur so weiß er, daß Sie nichts bezahlen müssen.


Diesen Befreiungsausweis dürfen Sie jedes Jahr neu bei der Krankenkasse beantragen.





Wenn Sie Fragen zur Krankenbeförderung haben, rufen Sie uns bitte an. Viele Fragen lassen sich so rasch klären. Vielen Dank!

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